Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung dieser Website sowie für sämtliche Vermittlungs- und Beratungsmandate, die Kundinnen und Kunden der Brialis GmbH, Bahnhofstrasse 16, 5600 Lenzburg (nachfolgend „Brialis“), erteilen. Sie ergänzen die separate Kundeninformation gemäss Art. 45 VAG, welche Kundinnen und Kunden bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung ausgehändigt wird und im Konfliktfall in Bezug auf Identität, Entschädigung, Haftung und Beschwerdestelle massgebend ist.

1. Zweck von Brialis

Brialis erbringt als unabhängige, ungebundene Versicherungsvermittlerin Dienstleistungen im Bereich Versicherungen, berufliche und private Vorsorge sowie die Vermittlung von Hypotheken und Finanzierungen. Brialis ist gemäss den gesetzlichen Bestimmungen bei der FINMA registriert.

UID: CHE-368.590.303

FINMA-Register-Nr.: [Registernummer einsetzen, sobald verfügbar]

2. Inhalt der Website

Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte dienen der allgemeinen Information über Brialis und ihre Dienstleistungen. Sie stellen keine individuelle Versicherungs-, Vorsorge-, Finanz- oder Rechtsberatung dar und ersetzen keine persönliche Beratung. Brialis bemüht sich um Richtigkeit und Aktualität der Inhalte, übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr. Über die Website selbst werden keine Versicherungs- oder Vorsorgeverträge abgeschlossen; Anfragen über das Kontaktformular sind eine unverbindliche Kontaktaufnahme.

3. Mandatsverhältnis

Beauftragt ein Kunde Brialis mit der laufenden Betreuung seiner Versicherungs- und Vorsorgeverhältnisse, entsteht eine auf gegenseitigem Vertrauen basierende Geschäftsbeziehung gemäss diesen AGB. Das Mandat läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit schriftlich und ohne Begründung gekündigt werden.

Als Kündigung zur Unzeit gilt eine Kündigung durch den Kunden innerhalb von zwei Monaten vor dem Hauptverfall der Mehrheit der von Brialis betreuten Versicherungsverträge. In diesem Fall sind Brialis die bis dahin angefallenen Aufwände und Auslagen zu ersetzen.

4. Zusammenarbeit mit Versicherungsgesellschaften

Brialis ist weder rechtlich noch wirtschaftlich an ein Versicherungsunternehmen gebunden und arbeitet mit mehreren am Markt tätigen Versicherungsgesellschaften und Vorsorgeeinrichtungen zusammen. Die aktuelle Liste der Kooperationspartner sowie weitere Angaben gemäss Art. 45 VAG sind der separaten Kundeninformation gemäss Art. 45 VAG zu entnehmen.

5. Dienstleistungen

Die Zusammenarbeit mit Brialis umfasst je nach Mandat insbesondere:

  • die Verwaltung bestehender Versicherungs- und Vorsorgepolicen;
  • Policenerneuerungen und Begleitung bei Neuabschlüssen;
  • die Überprüfung des Versicherungs- und Vorsorgebedarfs mittels Risiko- und Bedarfsanalysen;
  • Ausschreibungen bei mehreren Versicherungsgesellschaften mit Vergleich von Preis und Leistung sowie einer Empfehlung;
  • Unterstützung bei Schadenfällen gegenüber den Versicherungsgesellschaften;
  • die Erstauskunft zu Hypotheken- und Finanzierungsfragen mit Weiterleitung an die zuständige Fachstelle.

Ausgeschlossen sind:

  • Produkte und Dienstleistungen, die dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) unterstehen.

Für Zusatzdienstleistungen, die über den üblichen Mandatsumfang hinausgehen und auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erbracht werden, vereinbart Brialis mit dem Kunden vorgängig ein separates Honorar.

6. Entschädigung

Brialis wird für ihre Dienstleistungen in der Regel durch marktübliche Courtagen bzw. Abschlussprovisionen der jeweiligen Versicherungsgesellschaften entschädigt. Die konkrete Höhe bzw. Bandbreite der Entschädigung wird dem Kunden gemäss der separaten Kundeninformation nach Art. 45 VAG offengelegt. Abweichende Entschädigungsformen sind schriftlich zu vereinbaren.

Wird ein Mandat nach Präsentation einer Ausschreibung durch den Kunden gekündigt, kann Brialis den dafür entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.

7. Geldwäschereigesetz (GwG)

Die Mitarbeitenden von Brialis sind über die Vorgaben des Geldwäschereigesetzes orientiert. Brialis ist nicht berechtigt, Geldwerte oder Wertschriften von Kundinnen und Kunden entgegenzunehmen. Prämienzahlungen erfolgen direkt zwischen Kunde und Versicherungsgesellschaft; Schadenzahlungen erfolgen direkt durch die Versicherungsgesellschaft an den Kunden.

8. Datenbearbeitung

Brialis anvertraute Personendaten werden ausschliesslich zur Erfüllung des jeweiligen Mandats bearbeitet, vertraulich behandelt und unter angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen aufbewahrt. Details zur Datenbearbeitung sind der auf dieser Website veröffentlichten Datenschutzerklärung von Brialis zu entnehmen.

Kundinnen und Kunden ermächtigen Brialis, zur Mandatserfüllung mit den betroffenen Versicherungsgesellschaften und Vorsorgeeinrichtungen sowie über deren Online-Dienste Daten auszutauschen, einschliesslich der Kommunikation per E-Mail.

Auskünfte oder die Zustellung von Unterlagen an Drittpersonen (z. B. Treuhänder) erfolgen nur gestützt auf eine schriftliche Vollmacht des Kunden.

Eine Anmeldung zu einem allfälligen Newsletter erfolgt ausschliesslich über eine gesonderte, separate Einwilligung.

9. Haftung

Für Verträge mit Versicherungsgesellschaften gelten deren jeweilige Vertrags- und Versicherungsbedingungen. Mit Antragsunterzeichnung bestätigt der Kunde deren Erhalt.

Brialis haftet nicht für Vereinbarungen, die der Kunde direkt mit einer Versicherungsgesellschaft trifft, sowie nicht für die Ablehnung eines Antrags durch eine Versicherungsgesellschaft, was in deren freiem Ermessen liegt. Brialis haftet zudem nicht für Schäden aus der Nutzung oder Nichtverfügbarkeit der Website, soweit gesetzlich zulässig.

Brialis verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus ihrer beruflichen Tätigkeit.

10. Sorgfaltspflichten des Kunden

Antrags- und Gesundheitsfragen: Antragsfragen der Versicherungsgesellschaft, insbesondere Gesundheitsfragen bei Unfall-, Kranken- oder Lebensversicherungen, sind wahrheitsgetreu und mit besonderer Sorgfalt zu beantworten. Verschwiegene Tatsachen können zu einer Anzeigepflichtverletzung führen, die eine Kürzung oder Verweigerung der Versicherungsleistung sowie den Rücktritt der Versicherungsgesellschaft vom Vertrag zur Folge haben kann. Der daraus entstehende Schaden trägt der Kunde.

Gefahrenerhöhung: Erhöht sich das versicherte Risiko, hat der Kunde Brialis umgehend zu informieren. Unterbleibt die Meldung, trägt der Kunde die daraus entstehenden Folgen selbst.

Wertnachweis: Im Schadenfall obliegt es dem Kunden, den Wert beschädigter oder abhandengekommener Gegenstände gegenüber dem Versicherer nachzuweisen (z. B. mittels Belegen, Expertisen oder Fotodokumentation).

11. Urheberrecht

Sämtliche Inhalte dieser Website sowie von Brialis erstellte Unterlagen, Analysen und Konzepte sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder anderweitige Nutzung ausserhalb des privaten Gebrauchs bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Brialis.

12. Gültigkeit und Änderungen

Brialis kann diese AGB jederzeit anpassen, insbesondere bei Änderungen der gesetzlichen Grundlagen. Massgebend ist die zum Zeitpunkt des Website-Besuchs bzw. der Mandatserteilung publizierte Fassung. Ergänzend gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR).

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Für Streitigkeiten gilt, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Brialis GmbH in Lenzburg als ausschliesslicher Gerichtsstand.